Ungültige Eingabe
Sofern sich die Eltern auf einen Fotografen einigen, kann während der Erstkommunionfeier ein Fotograf Aufnahmen der Kommunionkinder und der Familien und Gläubigen anfertigen. Eigene Aufnahmen sind zum Schutz der feierlichen Atmosphäre nicht gestattet.
Stimmen nicht alle Eltern der Anfertigung von Fotos zu, kann es sein, dass das Fotografieren untersagt wird.
Die Einwilligung kann gem. 5 8 Abs. 6 KDG jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit
einer aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Ergänzend haben Sie ein Recht auf Auskunft (§ 17 KDG), Berichtigung (§ 518 KDG), Löschung (§19 KDG), Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG), Datenübertragbarkeit (§22 KDG), Widerspruch (§23 KDG), Beschwerde (§ 48 KDG). Als Betroffener können Sie sich zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte an folgende Personen/Institutionen wenden:
Frau Silke Voissel, Tel. 0152-21503133, silke.voissel@erzbistum-koeln.de oder an die Diözesandatenschutzbeauftragte Claus Wissing Mülot GmbH, betrieblicher-datenschutz@erzbistum-koeln.de.